Hinweisgeberschutzgesetz

Für die IOV ist regelkonformes und gesetzestreues Verhalten selbstverständlich.
Sollten Ihnen im Vorfeld oder im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße bekannt geworden sein, die den Rahmenbedingungen des Hinweisgeberschutzsgesetzes entsprechen, so können Sie diese über unser DSGVO-konformes Hinweisgebersystem verwenden, auf Wunsch auch anonym.

Ihre Hinweise können Sie hier:
IOV Seite - wistle.law
einreichen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Plattform für reguläre Beschwerden bezüglich unserer Verkehrsleistung handelt.
Hierfür nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Hinweisgeberinformationen welche Ihnen im PDF-Format zum Download zur Verfügung stehen.