Welche Vorteile bringen mir Zeitkarten?

Zeitkarten sind z.B. Wochen- und Monatskarten. Durch die Nutzung dieser erhalten Sie einen prozentualen Nachlass gegenüber dem Einzelfahrschein. Fahren Sie oft, so lohnt es sich über eine Zeitkarte nachzudenken.

Seit August 2019 bieten wir gleitende Zeitkarten an, d.h. eine Wochenkarte kann am Mittwoch gekauft werden und ist bis Mittwoch, 3 Uhr nachts, in der Folgewoche gültig. Eine Monatskarte, welche bspw. am 20. des Monats gekauft wurde, ist bis zum 20., 3 Uhr nachts, des Folgemonats gültig.

Kann ich die Fahrpreise einsehen?

Ja. Sie können sich unter Tickets / PreiseTarifauskunft den Preis errechnen lassen.

Wie erhalte ich eine Berechtigungskarte zum Erwerb von ermäßigten Zeitkarten?

Den entsprechenden Antrag können Sie sich hier herunterladen.

Füllen Sie diesen Antrag entsprechend aus und lassen Sie sich die Angaben von Ihrer Schule bzw. Bildungseinrichtung auf dem Antrag bestätigen.

Anschließend können Sie diesen durch uns in eine Berechtigungskarte umwandeln lassen:

  • IOV Hauptsitz, Unterpörlitzer Straße 15b, Ilmenau:
    Montag bis Freitag von 07.30 bis 18.00 Uhr
    (außer an gesetzlichen Feiertagen)
  • IOV Servicecenter, Erfurter Straße 33, Arnstadt:
    Montag bis Freitag von 07.30 bis 18.00 Uhr
    (außer an gesetzlichen Feiertagen)

 

Mit dem Vorzeigen dieser Berechtigungskarte können Sie in unseren Bussen ermäßigte Zeitkarten erwerben. Bitte führen Sie, wenn Sie unsere Busse nutzen, die Berechtigungskarte immer mit sich.

Was benötige ich, um ein Mobilitätsticket zu erhalten?

Zur Erstellung des Tickets benötigen Sie einen ausgefüllten Antrag auf Ausstellung eines Mobilitätstickets des Jobcenters und zwei Passbilder. Das Ticket besteht aus einem Fahrausweis, der monatlich durch eine Wertmarke Gültigkeit erlangt.

Was kann ich machen, wenn ich etwas verloren habe?

Unsere Busse werden nach jeder Fahrt nach liegen gebliebenen Gegenständen überprüft. Die Fundsachen können i.d.R. am nächsten Tag abgeholt werden.

Melden Sie sich einfach Montag bis Freitag von 07.30 bis 18.00 unter 03677 88 89 0 (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Kann ich mit meinem E-Scooter den Bus nutzen?

Die Mitnahme von E-Scootern im Bus ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Ein vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegebenes Gutachten zur „Untersuchung möglicher Gefährdungspotenziale bei der Beförderung von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen“ verweist auf eine mangelnde Standsicherheit dieser Fahrzeuge. Schon ein mittelschwerer Bremsvorgang des Busses kann ein Kippen oder Rutschen dieser Elektromobile verursachen. Die damit verbundene Unfallgefahr ist erheblich und gefährdet nicht nur die Nutzer der E-Scooter, sondern auch andere Fahrgäste.

Diese Regelung umfasst nicht die Mitnahme von Elekro-Rollstühlen. Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten werden diese weiterhin befördert. Diese, wie auch andere Rollstühle, sind auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen längs der Fahrtrichtung mit der Rückseite an der entsprechenden Anprallwand sicher abzustellen.

Kann ich mein Fahrrad im Bus mitnehmen?

Ja, eine begrenzte Mitnahme ist möglich, sofern die Kapazitäten es zulassen. Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen haben Vorrang. Ein prinzipielles Anrecht auf Mitnahme besteht nicht. Es empfiehlt sich vorab unter 03677 888 90 den Bedarf anzumelden.

Gibt es ein Tagesticket?

Ja. Im Tarifsortiment der IOV kann ein Tagesticket erworben werden. Dieses lohnt sich bereits ab der 3. Fahrt. 

Möchten Sie nicht nur mit IOV-Linien unterwegs sein, dann ist das Gut-Unterwegs-Ticket für Sie das perfekte Produkt. Es gilt bei neun Verkehrsunternehmen in acht Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens (Landkreise Gotha, Ilm-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sömmerda, Sonneberg und der Stadt Suhl). Weitere Informationen können Sie unserem Flyer entnehmen.